Tarifabschluss für Ärzte an Unikliniken - zehn Prozent mehr Gehalt

Nach langem Ringen und Warnstreiks steht fest: Für rund 20 000
Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken gibt es zum 1. April vier Prozent
mehr Gehalt - und zum 1. Februar 2025 Jahres weitere sechs Prozent.

Berlin (dpa) - In den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte

an mehr als 20 Universitätskliniken ist ein Abschluss erzielt worden:
Die Vereinbarung sehe eine lineare Gehaltserhöhung in einer
Gesamthöhe von zehn Prozent vor, teilten die Ärztegewerkschaft
Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am
Donnerstagabend mit. Die Ärztegehälter steigen den Angaben zufolge in
einem ersten Schritt zum 1. April 2024 um vier Prozent und in einem
zweiten Schritt zum 1. Februar 2025 um sechs Prozent.

Zudem werde die wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden
reduziert - ohne weiteren Gehaltsabstrich. Die Ärztinnen und Ärzte an
den betreffenden Unikliniken seien damit nun ihren Kolleginnen und
Kollegen an anderen Krankenhäusern gleichgestellt, wo schon lange
eine 40-Stunden-Woche im Tarifvertrag geregelt sei.

Im Tarifstreit für die Ärztinnen und Ärzte an bundesweit 23
Unikliniken hatte es wiederholt Warnstreiks gegeben. Der Marburger
Bund hatte in den Verhandlungen mit der TdL für 20 000 Ärztinnen und
Ärzte unter anderem 12,5 Prozent mehr Gehalt gefordert. Die Einigung
der Tarifparteien sei zu Wochenbeginn erzielt worden, nun hätten auch
die Tarifgremien beider Seiten dafür gestimmt, teilte der Marburger
Bund mit.  Für eine Reihe von Unikliniken gilt der Abschluss nicht,
weil es dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gibt
-
dazu zählen etwa Berlin und Hamburg. 

Die Verhandlungsführerin der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), sagte
laut Mitteilung: «Beide Tarifvertragsparteien haben Verantwortung
übernommen und in der fünften Verhandlungsrunde eine tragfähige
Einigung erzielt». Weitere vereinbarte Verbesserungen beträfen die
Planbarkeit der Arbeit, die Arbeitszeitdokumentation und die Arbeit
in den Abendstunden. 

Neu definiert wird laut Marburger Bund ab 1. April der für Zuschläge
maßgebliche Zeitraum für Nachtarbeit, so die Gewerkschaft. Diese
beinhaltet nun die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Bisher begann der
Zeitraum erst um 21 Uhr. Besonders schmerzhaft sei allerdings «die
beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu
ungünstigen Zeiten zu tarifieren.» Das sei mehr als nur ein
Wermutstropfen.